2 PktC,C1Offizielle Nummer: 11519

Die tatsächliche Gesamtmasse eines durch einen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t geschleppten Anhängers darf nicht überschreiten:

Erklärung

Richtige Antwort: Die tatsächliche Gesamtmasse dieses Fahrzeugs zuzüglich 40%.

Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz ist das Massenverhältnis zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger aus Sicherheitsgründen streng geregelt. Bei Fahrzeugkombinationen mit einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t darf die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers die tatsächliche Gesamtmasse des Zugfahrzeugs um nicht mehr als 40 % übersteigen. Dies dient dazu, die Stabilität und die Wirksamkeit der Bremsung einer so schweren Fahrzeugkombination zu gewährleisten.