3 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 13057
Wie ist der notwendige Mindestabstand zwischen organisierten Motorradgruppen auf einer Autobahn?
Erklärung
Richtige Antwort: 500 m.
Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung muss der Mindestabstand zwischen organisierten Motorradkolonnen 500 Meter betragen. Dieser Abstand ist erforderlich, um anderen Verkehrsteilnehmern ausreichend Platz für ein sicheres Überholmanöver und das Einscheren zwischen die einzelnen Kolonnen zu gewährleisten.