3 PktD,D1Offizielle Nummer: 13061
Mit welcher zulässigen Höchstgeschwindigkeit darf der Busfahrer hinter diesem Verbot weiter fahren?

Erklärung
Richtige Antwort: 50 km/h beim Anhängerabschleppen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuggruppe.
Das sichtbare Verkehrszeichen D-42 „Bebautes Gebiet“ informiert über die Einfahrt in einen Bereich, in dem die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt. Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist dies auch die Höchstgeschwindigkeit für einen Omnibus mit Anhänger, unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination.