1 PktBOffizielle Nummer: 13407
Sollte sich beim Transport einer behinderten Person mit einem Parkausweis, der Ausweis hinter einer beliebigen Scheibe des Fahrzeugs befinden?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß den Vorschriften darf sich der Parkausweis für behinderte Personen nicht an einer beliebigen Stelle befinden, sondern muss hinter der **Windschutzscheibe** des Fahrzeugs platziert werden. Art. 8 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes präzisiert, dass er so ausgelegt werden muss, dass seine Nummer und das Gültigkeitsdatum lesbar sind, was für die Kontrollorgane entscheidend ist.