1 PktBOffizielle Nummer: 13407

Sollte sich beim Transport einer behinderten Person mit einem Parkausweis, der Ausweis hinter einer beliebigen Scheibe des Fahrzeugs befinden?

Sollte sich beim Transport einer behinderten Person mit einem Parkausweis, der Ausweis hinter einer beliebigen Scheibe des Fahrzeugs befinden?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß den Vorschriften darf sich der Parkausweis für behinderte Personen nicht an einer beliebigen Stelle befinden, sondern muss hinter der **Windschutzscheibe** des Fahrzeugs platziert werden. Art. 8 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes präzisiert, dass er so ausgelegt werden muss, dass seine Nummer und das Gültigkeitsdatum lesbar sind, was für die Kontrollorgane entscheidend ist.