3 PktBOffizielle Nummer: 13446

Befreit Sie eine Ampel an einem Fußgängerüberweg von der Pflicht zur besonderen Vorsicht?

Befreit  Sie eine Ampel an einem Fußgängerüberweg von der Pflicht zur besonderen Vorsicht?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Eine Lichtzeichenanlage entbindet den Fahrzeugführer nicht von der Pflicht zur besonderen Vorsicht. Gemäß Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind Sie beim Herannahen an einen Fußgängerüberweg verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine Gefahr für die Sicherheit der Fußgänger verursachen, selbst wenn Sie grünes Licht haben.