3 PktBOffizielle Nummer: 13446
Befreit Sie eine Ampel an einem Fußgängerüberweg von der Pflicht zur besonderen Vorsicht?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Eine Lichtzeichenanlage entbindet den Fahrzeugführer nicht von der Pflicht zur besonderen Vorsicht. Gemäß Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes sind Sie beim Herannahen an einen Fußgängerüberweg verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie keine Gefahr für die Sicherheit der Fußgänger verursachen, selbst wenn Sie grünes Licht haben.