2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3158

Soll man beim Umfahren einen Abstand von mindestens 1 m zum umfahrenen Objekt einhalten?

Soll man beim Umfahren einen Abstand von mindestens 1 m zum umfahrenen Objekt einhalten?

Beschreibung

Art. 23 Abs. 1 Punkt 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, die Vorschriften legen keinen Mindestabstand von 1 Meter beim Vorbeifahren an einem Hindernis fest. Art. 23 Abs. 1 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes schreibt vor, einen "sicheren Abstand" einzuhalten, den der Fahrer selbst einschätzt. Die Pflicht, einen Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten, gilt für das Manöver des Überholens (nicht des Vorbeifahrens) eines Fahrrads, Fahrradwagens, Mopeds, Motorrads oder einer Fußgängerkolonne.