3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3210

Sie möchten links abbiegen. Haben Sie die Vorfahrt vor dem Fahrzeug im Gegenverkehr, das geradeaus fährt?

Beschreibung

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 95 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Beim Linksabbiegen an einer Kreuzung mit einer allgemeinen Ampelanlage (Signalgeber S-1) sind Sie verpflichtet, Fahrzeugen, die aus der entgegengesetzten Richtung geradeaus fahren oder rechts abbiegen, den Vorrang zu gewähren. Das grüne Signal erlaubt die Einfahrt hinter den Signalgeber, entbindet Sie aber nicht von der Pflicht, beim Richtungswechsel Vorrang zu gewähren. Diese Regel wird in Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt.