3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3367

Ist beim Vorbeifahren an einem betrunkenen Radfahrer der Abstand zu ihm zu vergrößern?

Ist beim Vorbeifahren an einem betrunkenen Radfahrer der Abstand zu ihm zu vergrößern?

Beschreibung

Art. 4 in Verbindung mit Art. 23 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Auf jeden Fall. Ein betrunkener Radfahrer ist extrem unvorhersehbar – er kann plötzlich die Fahrspur wechseln, schwanken oder stürzen. Gemäß dem Grundsatz des beschränkten Vertrauens (Art. 4 des Straßenverkehrsgesetzes) müssen Sie beim Anblick einer solchen Person unbedingt einen deutlich größeren Seitenabstand einhalten als beim Vorbeifahren an einem nüchternen Radfahrer, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.