3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3420
Soll man in dieser Situation die Möglichkeit berücksichtigen, dass der Radfahrer auf die Fahrbahn eindringt?

Beschreibung
Art. 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 47 Abs. 3 und 4 sowie § 88 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. In dieser Situation müssen Sie den Grundsatz des beschränkten Vertrauens anwenden (Art. 4 des Straßenverkehrsgesetzes) und das Verhalten des Radfahrers vorhersehen. Das Informationsschild D-6b „Fußgängerüberweg und Radfahrerüberfahrt“ informiert direkt darüber, dass an dieser Stelle ein Radweg die Fahrbahn kreuzt. Ein Fahrer, der nach rechts abbiegen will, muss darauf vorbereitet sein, einem Radfahrer, der auf die Überfahrt fährt, die Vorfahrt zu gewähren.