3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3431
Erlaubt das in der dargestellten Situation gesendete Lichtsignal hinter den Signalgeber zu fahren?

Beschreibung
§ 95 Abs. 1 Punkt 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die gleichzeitig angezeigten roten und gelben Signale bedeuten ein Verbot, hinter den Signalgeber zu fahren. Gemäß den Vorschriften informiert dieses Signal lediglich darüber, dass gleich das grüne Licht aufleuchten wird. Die Einfahrt hinter den Signalgeber ist erst nach dem Aufleuchten des grünen Signals erlaubt.