3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3434

Ist man in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, erst dann weiterzufahren, wenn die Straßenbahn sich in Bewegung gesetzt hat?

Beschreibung

Art. 26 Abs. 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, es besteht keine Pflicht, auf die Abfahrt der Straßenbahn zu warten. Ihre Hauptpflicht gemäß Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist es, das Fahrzeug anzuhalten und Fußgängern, die nach dem Verlassen der Straßenbahn den markierten Fußgängerüberweg betreten, Vorrang zu gewähren. Nachdem Sie sich vergewissert haben, dass die Fußgänger die Fahrbahn verlassen haben, können Sie Ihre Fahrt fortsetzen, auch wenn die Straßenbahn noch an der Haltestelle steht.