3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3459
Ist in dieser Situation die Verhaltensweise der Fußgänger zu beobachten?
Beschreibung
Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 47 Abs. 1 sowie § 88 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ein Fahrzeugführer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, ist gemäß Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Die Beobachtung des Verhaltens von Fußgängern ist ein entscheidendes Element dieser Vorsicht, auch wenn die Ampel grünes Licht zeigt. Sie müssen darauf vorbereitet sein, dass ein Fußgänger unerwartet die Fahrbahn betreten könnte.