2 PktA,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3566
Sollen Sie bei Ihrer Geschwindigkeit von 50 km/h und bei ungenügender Sicht an der rechten Seite an dieser Kreuzung die Geschwindigkeit verringern?

Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Das Warnzeichen A-5 „Kreuzung“ weist auf die Annäherung an eine Kreuzung gleichrangiger Straßen hin, an der die Rechts-vor-Links-Regel gilt. Das bedeutet, Sie müssen Fahrzeugen, die von Ihrer rechten Seite kommen, Vorfahrt gewähren. Da die Sicht nach rechts unzureichend ist, müssen Sie zwingend die Geschwindigkeit reduzieren, um ein anderes Fahrzeug rechtzeitig erkennen und sicher anhalten zu können.