3 PktBOffizielle Nummer: 3618

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man einen PKW auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen lenken?

Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man einen PKW auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen lenken?

Beschreibung

§ 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) sowie Art. 20 Abs. 3 Punkt 1 Buchstabe d) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: 90 km/h.

Das Informationszeichen D-43 „Ende der geschlossenen Ortschaft“ kennzeichnet die Ausfahrt aus diesem Bereich. Daher gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht mehr. Gemäß Art. 20 des Straßenverkehrsgesetzes beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen Pkw auf einer einbahnigen Zweirichtungsstraße außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h.