3 PktBOffizielle Nummer: 3618
Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit darf man einen PKW auf der Straße hinter dem sichtbaren Verkehrszeichen lenken?

Beschreibung
§ 58 Abs. 3 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen) sowie Art. 20 Abs. 3 Punkt 1 Buchstabe d) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: 90 km/h.
Das Informationszeichen D-43 „Ende der geschlossenen Ortschaft“ kennzeichnet die Ausfahrt aus diesem Bereich. Daher gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht mehr. Gemäß Art. 20 des Straßenverkehrsgesetzes beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen Pkw auf einer einbahnigen Zweirichtungsstraße außerhalb geschlossener Ortschaften 90 km/h.