3 PktB,B1Offizielle Nummer: 3626
Bei der Ausführung von welchem der genannten Manöver hat man die Pflicht, einen Mindestabstand 1 m vom Fahrzeug zu halten?
Erklärung
Richtige Antwort: Beim Überholen eines Fahrrades.
Gemäß Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist beim Überholen eines Fahrrads, eines Fahrradwagens, eines Mopeds, eines Motorrads oder einer Fußgängerkolonne ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten. Diese Vorschrift schützt ungeschützte Verkehrsteilnehmer, die empfindlich auf plötzliche Luftstöße reagieren.