3 PktB,B1Offizielle Nummer: 3626

Bei der Ausführung von welchem der genannten Manöver hat man die Pflicht, einen Mindestabstand 1 m vom Fahrzeug zu halten?

Beschreibung

Art. 23 Abs. 1 Punkt 1 und 2 sowie Art. 24 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Beim Überholen eines Fahrrades.

Gemäß Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist beim Überholen eines Fahrrads, eines Fahrradwagens, eines Mopeds, eines Motorrads oder einer Fußgängerkolonne ein Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten. Diese Vorschrift schützt ungeschützte Verkehrsteilnehmer, die empfindlich auf plötzliche Luftstöße reagieren.