3 PktB,B1Offizielle Nummer: 3630
Welcher Abstand ist beim Überholen eines Fußgängerverbandes zu halten?
Beschreibung
Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ein sicherer Abstand, aber nicht weniger als 1 m.
Die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (Art. 24 Abs. 2) legen genau fest, dass der Mindestabstand beim Überholen einer Fußgängerkolonne 1 Meter beträgt. Diese Anforderung ist durch die Sicherheit der Fußgänger bedingt, die besonders durch den vom überholenden Fahrzeug erzeugten Luftstrom gefährdet sind.