1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3658

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Haben Sie die Pflicht, den Verletzten Hilfe zu leisten, auch wenn Sie keine medizinischen Qualifikationen haben?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Pkt. 1 und Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 "Straßenverkehrsgesetz" (konsolidierte Fassung GBl. von 2012, Pos. 1137).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, jeder Teilnehmer eines Verkehrsunfalls hat die gesetzliche Pflicht, den Opfern Hilfe zu leisten. Gemäß Art. 44 des Straßenverkehrsgesetzes und Art. 162 des Strafgesetzbuches ist unterlassene Hilfeleistung eine Straftat. Diese Hilfe besteht darin, im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, und vor allem darin, die Unfallstelle abzusichern und die Rettungsdienste zu rufen.