2 PktBOffizielle Nummer: 3781

Darf man in jedem PKW-Scheinwerfer statt einer Halogenlampe eine Xenonlampe einsetzen?

Beschreibung

Pkt. 2.3.3. des Abschnitts II des Detaillierten Schulungsprogramms für Personen, die sich um die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse B bewerben, Anhang Nr. 1 der Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 13. Juli 2012 über die Schulung von Personen, die sich um die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen bewerben, Fahrlehrern und Dozenten (Pos. 1019).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein, weil dadurch andere Fahrer geblendet werden können.

Nein, das ist nicht erlaubt. Xenonlampen dürfen nur in Scheinwerfern verwendet werden, die werkseitig dafür ausgelegt sind und eine entsprechende Homologation besitzen. Der Einbau sogenannter „Xenon-Kits“ in herkömmliche Halogenscheinwerfer ist illegal, da dies andere Fahrer blendet und nicht den technischen Anforderungen entspricht, was mit einem Bußgeld und dem Entzug der Zulassungsbescheinigung geahndet werden kann.