3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3838

Sollen Sie in der dargestellten Situation der links blinkenden Straßenbahn Vorrang geben?

Beschreibung

Art. 5 und Art. 25 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 95 Abs. 1 Punkt 1 und Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

An der sichtbaren Kreuzung wird der Verkehr durch eine Lichtzeichenanlage geregelt, und für Ihren Fahrstreifen wird das grüne Signal S-1 angezeigt. Gemäß der in Art. 5 des Gesetzes festgelegten Rangordnung haben Lichtsignale Vorrang vor allgemeinen Regeln. In dieser Situation findet die Sonderregelung von § 95 Abs. 4 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale Anwendung, wonach eine an einer Kreuzung mit Ampel abbiegende Straßenbahn den geradeaus fahrenden Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren muss. Daher haben Sie Vorrang.