2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4156
Ist es an der gezeigten Stelle verboten, Fahrzeuge anzuhalten?
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Beschreibung
Rechtsgrundlage: Art. 49 Abs. 1 Pkt. 3 des Gesetzes - Straßenverkehrsgesetz
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, in einem Tunnel gilt ein Halteverbot. Gemäß Art. 49 Abs. 1 Punkt 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Anhalten eines Fahrzeugs an einer solchen Stelle verboten, da dies eine enorme Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Der begrenzte Raum und die eingeschränkte Sicht in einem Tunnel können leicht zu einem Auffahrunfall auf ein stehendes Fahrzeug führen.