3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4203

Darf man die Fahrt fortsetzen, ohne die Verhaltensweise des betrunkenen Fußgängers berücksichtigt zu haben?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen) sowie § 8 Abs. 1, § 47 Abs. 1 und § 88 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Pkt. 1)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, auf keinen Fall dürfen Sie die Fahrt fortsetzen, ohne auf den Fußgänger zu achten. Gemäß Art. 26 des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrer, der sich einem Fußgängerüberweg nähert, verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das bedeutet, dass der Fußgänger beobachtet werden muss und man bereit sein muss, auf sein Fehlverhalten zu reagieren, auch wenn man grünes Licht hat.