3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4351

Sie sind auf der Vorfahrtsstraße. Haben Sie in dieser Situation Vorfahrt vor dem Radfahrer?

Beschreibung

Art. 27 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, m. spät. Änd.) in Verbindung mit § 47 Abs. 4 sowie § 88 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, in dieser Situation müssen Sie dem Radfahrer Vorfahrt gewähren. Gemäß Art. 27 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, einem Radfahrer, der sich auf einer Radfahrerüberfahrt befindet, Vorfahrt zu gewähren. Obwohl Sie sich auf der Vorfahrtsstraße befinden (Zeichen D-1), hat diese Pflicht Vorrang vor den allgemeinen Vorfahrtsregeln an der Kreuzung.