3 PktBOffizielle Nummer: 4359
Haben Sie in der dargestellten Situation die Pflicht, die Straße im Außenspiegel zu beobachten, bevor Sie sich in den Verkehr einfädeln?
Beschreibung
Art. 17 Abs. 1 Punkt 1) und Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, m. Änd.).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, die Beobachtung der Straße in den Spiegeln ist ein entscheidendes Element der besonderen Vorsicht beim Einfädeln in den Verkehr. Wie im Video zu sehen ist, nähern sich von hinten andere Fahrzeuge, darunter ein Bus. Das Nichtüberprüfen der Spiegel vor dem Anfahren vom Parkplatz könnte dazu führen, dass man die Vorfahrt erzwingt und eine sehr gefährliche Situation auf der Straße schafft.