2 PktBOffizielle Nummer: 4375

Auf welche Art und Weise darf man Fahrräder mit dem PKW befördern?

Beschreibung

Art. 61 Abs. 2 Punkt 4) sowie Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes vom 20. Juni 1997 (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Untergebracht in Tragbügeln, die auf dem Dachgepäckträger montiert sind.

Die Regeln für den Transport von Ladung, einschließlich Fahrrädern, sind in Art. 61 des Straßenverkehrsgesetzes festgelegt. Fahrräder dürfen nicht so transportiert werden, dass sie die Sicht einschränken oder die Beleuchtung bzw. das Kennzeichen verdecken. Die Ladung muss sicher befestigt sein, damit sie sich während der Fahrt nicht verschieben oder herabfallen kann, was eine enorme Gefahr darstellen würde.