3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4381

Darfst du in dieser Situation links abbiegen?

Darfst du in dieser Situation links abbiegen?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. Punkt 1) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsordnung (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änd.) § 108 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170 Pos. 1393 mit Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In der gezeigten Situation steht der Polizist mit der Seite zum Fahrer, was gemäß § 108 Abs. 5 die Freigabe des Verkehrs bedeutet (entspricht einer grünen Ampel). Diese Haltung erlaubt das Geradeausfahren und das Rechtsabbiegen. Das Linksabbiegen ist in dieser speziellen Situation unzulässig, da Sie ein entgegenkommendes Fahrzeug (roter Bus), für das der Verkehr ebenfalls freigegeben ist, zum Anhalten zwingen würden. Wenn der Verkehr durch einen Polizisten geregelt wird, sollte ein Linksabbiegemanöver, das einen Konflikt verursachen könnte, erst nach Sicherstellung einer konfliktfreien Durchfahrt oder auf ausdrückliches Zeichen des Polizisten durchgeführt werden.