3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4474
Sie haben es vor, die Fahrt geradeaus fortzusetzen. Haben Sie die Pflicht, dem von links kommenden Fahrzeug Vorfahrt zu geben?
Beschreibung
Art. 17 Abs. 1 Punkt 1) und Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsordnung (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
In der gezeigten Situation fährt das rote Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt aus, was bedeutet, dass es in den Verkehr einfährt. Gemäß Art. 17 Abs. 1 Punkt 1 der Straßenverkehrsordnung ist der in den Verkehr einfahrende Fahrer verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und allen anderen Fahrzeugen Vorrang zu gewähren. Aus diesem Grund sind Sie nicht verpflichtet, ihm Vorrang zu gewähren.