1 PktBOffizielle Nummer: 4592

Welche der genannten Pannen verhindern die PKW-Nutzung im Straßenverkehr?

Beschreibung

Art. 66 Abs. 1 und 2 Pkt. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ausgefallenes Bremslicht "Stopp".

Gemäß Art. 66 des Straßenverkehrsgesetzes muss ein Fahrzeug in einem Zustand gehalten werden, der die Sicherheit nicht gefährdet. Die Nutzung eines Fahrzeugs ist bei Ausfall kritischer Systeme, wie einer defekten Bremsanlage oder fehlenden Bremslichtern, unmöglich. Ein solcher Defekt stellt eine unmittelbare Gefahr im Straßenverkehr dar und hat bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld und die Einbehaltung der Zulassungsbescheinigung zur Folge.