3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6080

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet vor der Einfahrt in die Kreuzung anzuhalten?

Beschreibung

§ 95 Abs. 1 Punkt 1 der Verordnung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß der Rangfolge haben Lichtsignale Vorrang vor Verkehrszeichen, die die Vorfahrt regeln. In dieser Situation wird ein grünes Signal angezeigt, das die Einfahrt in die Kreuzung erlaubt, und somit gilt das Zeichen B-20 „STOP“ nicht. Der Fahrer müsste nur am „STOP“-Zeichen anhalten, wenn die Lichtsignalanlage ausgeschaltet wäre oder ein gelbes Blinklicht zeigen würde.