3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6086
Haben Sie an der so gekennzeichneten Kreuzung die Vorfahrt vor allen Fahrzeugen?

Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit Änderungen) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, denn das sichtbare Warnzeichen A-5 „Kreuzung“ kündigt eine Kreuzung von gleichrangigen Straßen an, an der die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist. An einer solchen Kreuzung gilt die sogenannte Rechts-vor-links-Regel gemäß Art. 25 des Straßenverkehrsgesetzes. Das bedeutet, Sie müssen einem von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt gewähren, und haben somit nicht vor allen Fahrzeugen Vorfahrt.