3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6091
Haben Sie die Vorfahrt vor dem Radfahrer, wenn Sie an dieser Kreuzung geradeaus fahren?
Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137, mit Änd.) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das auf der rechten Seite sichtbare Warnzeichen A-5 „Kreuzung“ weist darauf hin, dass Sie sich einer Kreuzung gleichrangiger Straßen nähern. In dieser Situation gilt die allgemeine Vorfahrtsregel (Rechts vor Links), was bedeutet, dass Sie Fahrzeugen, die von rechts kommen, Vorrang gewähren müssen. Da der Radfahrer von rechts kommt, haben Sie gemäß Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes keinen Vorrang vor ihm.