3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6097
Haben Sie beim Abbiegen nach links an dieser Kreuzung die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Beschreibung
Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137, mit Änd.) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen A-5 „Kreuzung“ warnt vor einer gleichrangigen Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht durch Gebots- oder Hinweisschilder geregelt ist. In einem solchen Fall gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug, das von links kommt, Ihnen Vorrang gewähren muss, da Sie sich rechts von ihm befinden. Gemäß Art. 25 Abs. 1 sind Sie beim Linksabbiegen nicht verpflichtet, Fahrzeugen von links Vorrang zu gewähren.