3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6097

Haben Sie beim Abbiegen nach links an dieser Kreuzung die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Haben Sie beim Abbiegen nach links an dieser Kreuzung die Vorfahrt vor dem von links kommenden Fahrzeug?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137, mit Änd.) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Gesetzblatt Nr. 170, Pos. 1393, mit Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das auf der rechten Seite sichtbare Zeichen A-5 „Kreuzung“ warnt vor einer gleichrangigen Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht durch Gebots- oder Hinweisschilder geregelt ist. In einem solchen Fall gilt die Rechts-vor-Links-Regel. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug, das von links kommt, Ihnen Vorrang gewähren muss, da Sie sich rechts von ihm befinden. Gemäß Art. 25 Abs. 1 sind Sie beim Linksabbiegen nicht verpflichtet, Fahrzeugen von links Vorrang zu gewähren.