3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6160

Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug auf dem Bürgersteig direkt vor der Haltestelle anhalten?

Beschreibung

§ 90 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die auf der Fahrbahn sichtbare horizontale Markierung P-17 "Haltestellenlinie" (gelbe Zickzacklinie) kennzeichnet die Länge der Haltestelle. Gemäß Art. 49 Abs. 1 Nr. 9 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Anhalten eines Fahrzeugs in einem Abstand von weniger als 15 m vom Pfosten oder Schild, das die Haltestelle kennzeichnet, verboten. Dieses Verbot gilt für die gesamte Breite der Straße, also sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Gehweg.