2 PktA,B,AM,A1,A2,B1Offizielle Nummer: 6166

Sollen Sie den Fußgängern einen mindestens 1,5 m breiten Durchgang gewähren, wenn Sie ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig anhalten?

Sollen Sie den Fußgängern einen mindestens 1,5 m breiten Durchgang gewähren, wenn Sie ein Fahrzeug auf dem Bürgersteig anhalten?

Beschreibung

Art. 47 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, dies ist eine der Grundvoraussetzungen, die das Anhalten oder Parken eines Fahrzeugs auf dem Gehweg erlauben. Gemäß Art. 47 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, einen freien Durchgang für Fußgänger von mindestens 1,5 m Breite zu lassen. Diese Vorschrift gewährleistet einen freien und sicheren Verkehr für Fußgänger, einschließlich Personen mit Kinderwagen oder in Rollstühlen.