2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6170
Dürfen Sie das Fahrzeug 5 m vor dem Fußgängerüberweg parken?
Beschreibung
Art. 49 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Anhalten und Parken eines Fahrzeugs in einem Abstand von weniger als 10 Metern vor einem Fußgängerüberweg ist verboten. Der in der Frage genannte Abstand von 5 Metern ist daher nicht ausreichend. Diese Vorschrift, festgelegt in Art. 49 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes, soll sicherstellen, dass Fahrer eine gute Sicht auf Fußgänger haben, die hinter einem geparkten Fahrzeug die Fahrbahn betreten.