2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6178

Dürfen Sie an dieser Stelle von dem von Ihnen befahrenen Fahrstreifen auf den linken Streifen wechseln?

Dürfen Sie an dieser Stelle von dem von Ihnen befahrenen Fahrstreifen auf den linken Streifen wechseln?

Beschreibung

Art. 22 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes sowie § 86 Abs. 2 Punkt 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

An der sichtbaren Stelle sind die Fahrstreifen durch eine unterbrochene Linie (Zeichen P-1) getrennt, deren Überfahren gemäß § 86 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale zulässig ist. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, auf den linken Fahrstreifen zu wechseln, um sich beispielsweise auf das Abbiegen an der nächsten Kreuzung vorzubereiten. Dabei müssen Sie besondere Vorsicht walten lassen und Fahrzeugen auf dem Fahrstreifen, auf den Sie wechseln möchten, Vorrang gewähren, wie es Art. 22 des Straßenverkehrsgesetzes vorschreibt.