1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6217

Dürfen Sie ein Schallsignal zur Warnung vor drohender Gefahr benutzen?

Dürfen Sie ein Schallsignal zur Warnung vor drohender Gefahr benutzen?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1 sowie Art. 29 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das ist der Hauptzweck des akustischen Warnsignals. Gemäß Art. 29 des Straßenverkehrsgesetzes darf der Fahrzeugführer die Hupe verwenden, um vor einer Gefahr zu warnen. Beispielsweise kann sie verwendet werden, wenn ein Fußgänger plötzlich die Fahrbahn betritt, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der Missbrauch des akustischen Warnsignals in anderen Situationen, z. B. um jemanden anzutreiben, ist verboten.