2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6237
Sind Sie in dieser Situation beim Einfahren auf ein Grundstück verpflichtet, dem Fußgänger den Vorrang zu gewähren?
Beschreibung
Art. 26 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Beim Einfahren auf ein Grundstück überquert der Fahrzeugführer den Gehweg, also den für Fußgänger bestimmten Teil der Straße. Gemäß Art. 26 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes muss man in einer solchen Situation langsam fahren und dem Fußgänger unbedingt den Vorrang gewähren.