3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6257

Dürfen Sie in dieser Situation ein Schallzeichen verwenden?

Beschreibung

Art. 29 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes (Gesetzblatt von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In der dargestellten Situation fahren Sie in eine verkehrsberuhigte Zone (Zeichen D-40) ein, in der Fußgänger, einschließlich Personen im Rollstuhl, Vorrang haben und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen dürfen. Die Verwendung des akustischen Signals ist in diesem Fall untersagt, da keine unmittelbare Gefahr besteht, sondern lediglich die Pflicht, Vorrang zu gewähren. Ein solches Verhalten würde einen Missbrauch des Horns darstellen, wie in Art. 29 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes beschrieben.