3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6265

Haben Sie in dieser Situation beim Abbiegen nach links die Vorfahrt vor dem geradeaus fahrenden Radfahrer?

Beschreibung

Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Der Fahrzeugführer, der an einer Kreuzung nach links abbiegt, ist verpflichtet, dem entgegenkommenden, geradeaus fahrenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Ein Radfahrer ist ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer und in dieser Situation fährt er geradeaus, weshalb er Vorfahrt vor Ihnen hat. Dies ergibt sich direkt aus den Vorschriften des Art. 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes.