3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 6271

Ist das Überholen des Radfahrers unter Einhaltung des Abstands von ca. 0,5 m verboten?

Beschreibung

Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 86 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Überholen eines Radfahrers mit einem Abstand von 0,5 m ist verboten. Gemäß Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss der Mindestabstand zu einem überholten Fahrrad, Moped, Fahrradwagen oder einer Fußgängerkolonne mindestens 1 Meter betragen. Zusätzlich ist auf der Fahrbahn eine doppelte durchgezogene Linie P-4 sichtbar, deren Überfahren verboten ist, was in dieser Situation ein sicheres und vorschriftsmäßiges Manöver unmöglich macht.