3 PktB,B1Offizielle Nummer: 6347

Wie ist der Mindestabstand, den Sie von einem vorausfahrenden Fahrzeug einhalten sollen, wenn Sie in einem Stau im Tunnel stehen?

Wie ist der Mindestabstand, den Sie von einem vorausfahrenden Fahrzeug einhalten sollen, wenn Sie in einem Stau im Tunnel stehen?

Beschreibung

Art. 47a des Gesetzes vom 20. Juni 1997 über den Straßenverkehr (GBl. [Dz. U.] von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: 5 m.

Gemäß Art. 47a des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie beim Anhalten in einem Verkehrsstau in einem Tunnel einen Abstand von mindestens 5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Diese Vorschrift soll im Falle eines Unfalls Platz für Rettungsdienste schaffen und eine eventuelle Evakuierung bei einem Brand oder einer anderen Gefahr erleichtern.