2 PktB,B1Offizielle Nummer: 6367

Wann dürfen Sie nach einem auf einer Einbahnstraße mit zwei Fahrstreifen durchgeführten Überholvorgang auf den rechten Fahrstreifen wiedereinordnen?

Wann dürfen Sie nach einem auf einer Einbahnstraße mit zwei Fahrstreifen durchgeführten Überholvorgang auf den rechten Fahrstreifen wiedereinordnen?

Beschreibung

Schulungsprogramm sowie art. 22 Abs. 4 und art. 2 Punkt 23 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Wenn Sie sich überzeugen, dass der Führer des überholten Fahrzeuges dadurch zum Bremsen oder Veränderung der Fahrlinie nicht gezwungen sein wird.

Nach Abschluss des Überholvorgangs dürfen Sie erst dann auf den rechten Fahrstreifen zurückkehren, wenn Sie sicher sind, dass Sie das überholte Fahrzeug nicht zum Bremsen oder zu einem Richtungswechsel zwingen. Eine praktische und sichere Regel ist, das Manöver zur Rückkehr auf den Fahrstreifen zu beginnen, wenn Sie die gesamte Vorderseite des überholten Fahrzeugs im Innenrückspiegel sehen. Dies gewährleistet die Einhaltung des sicheren Abstands, der in Art. 24 des Straßenverkehrsgesetzes gefordert wird.