2 PktB,B1Offizielle Nummer: 6402

Wie weit darf eine Ladung, die mit einem Kraftfahrzeug befördert wird, nach hinten herausragen, gerechnet vom hinteren Umriss des Fahrzeugs?

Wie weit darf eine Ladung, die mit einem Kraftfahrzeug befördert wird, nach hinten herausragen, gerechnet vom hinteren Umriss des Fahrzeugs?

Beschreibung

Art. 61 Abs. 6 Punkt 2 und Abs. 9 Punkt 4 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: 2 m.

Die auf einem Kraftfahrzeug beförderte Ladung darf nach hinten nicht mehr als 2 Meter über die hintere Umrissebene des Fahrzeugs hinausragen. Dies ist für die Sicherheit von entscheidender Bedeutung, damit andere Fahrer die Länge des Fahrzeugs mit der Ladung richtig einschätzen können. Gemäß Art. 61 Abs. 6 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss jede Ladung, die mehr als 0,5 m nach hinten hinausragt, zusätzlich speziell gekennzeichnet werden.