2 PktBOffizielle Nummer: 6403
Wie darf die maximale Länge der Fahrzeugkombination, der aus einem Pkw und einem Wohnanhänger besteht, sein?

Beschreibung
Art. 62 Abs. 4a des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: 18,75 m.
Die maximal zulässige Länge eines Gespanns, bestehend aus einem Pkw und einem Wohnwagen, beträgt 18,75 Meter. Dies ist die allgemeine Längenbegrenzung für ein Gespann aus zwei Fahrzeugen. Dieser Sachverhalt wird durch Art. 62 Abs. 4a des Straßenverkehrsgesetzes geregelt.