2 PktBOffizielle Nummer: 6403

Wie darf die maximale Länge der Fahrzeugkombination, der aus einem Pkw und einem Wohnanhänger besteht, sein?

Wie darf die maximale Länge der Fahrzeugkombination, der aus einem Pkw und einem Wohnanhänger besteht, sein?

Beschreibung

Art. 62 Abs. 4a des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: 18,75 m.

Die maximal zulässige Länge eines Gespanns, bestehend aus einem Pkw und einem Wohnwagen, beträgt 18,75 Meter. Dies ist die allgemeine Längenbegrenzung für ein Gespann aus zwei Fahrzeugen. Dieser Sachverhalt wird durch Art. 62 Abs. 4a des Straßenverkehrsgesetzes geregelt.