2 PktB,B1Offizielle Nummer: 6404

Welche Pflicht hat der Beteiligte an einem Verkehrsunfall mit Verletzten?

Welche Pflicht hat der Beteiligte an einem Verkehrsunfall mit Verletzten?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Den Unfallopfern notwendige Hilfe leisten und Rettungsdienst sowie Polizei rufen.

Im Falle eines Verkehrsunfalls mit Verletzten ist jeder Beteiligte gesetzlich verpflichtet, den Opfern die notwendige Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst sowie die Polizei zu rufen. Diese Pflichten ergeben sich direkt aus Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist zu beachten, dass die unterlassene Hilfeleistung für eine Person, die sich in einer lebensbedrohlichen Lage befindet, eine Straftat darstellt.