2 PktBOffizielle Nummer: 6405
In welcher Entfernung ist das rückstrahlende Warndreieck auf der Autobahn hinter dem beschädigten Pkw aufzustellen?

Beschreibung
Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: 100 m.
Gemäß Art. 50 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist das Warndreieck auf einer Autobahn oder Schnellstraße in einer Entfernung von 100 m hinter dem Fahrzeug aufzustellen. Ein so großer Abstand ist notwendig, da sich Fahrzeuge auf solchen Straßen mit hoher Geschwindigkeit bewegen und mehr Zeit und Raum für eine sichere Reaktion benötigen. Zusätzlich zum Aufstellen des Dreiecks ist der Fahrer verpflichtet, die Warnblinkanlage einzuschalten.