2 PktB,B1Offizielle Nummer: 6409
Was dürfen Sie nicht tun, wenn Sie an einem Unfall mit Toten beteiligt sind?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 2 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung
Richtige Antwort: Das Fahrzeug von der Straße beseitigen, damit es den Verkehr nicht behindert.
Bei einem Unfall mit Todesopfern ist es absolut verboten, die Position der Fahrzeuge oder jegliche andere Spuren am Unfallort zu verändern. Gemäß Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Teilnehmer verpflichtet, die Fahrzeuge am Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei und des Staatsanwalts zu belassen. Eine Veränderung der Fahrzeugpositionen, wie die auf dem Bild, könnte die genaue Ermittlung der Ursachen und des Verlaufs des tragischen Ereignisses unmöglich machen.