2 PktBOffizielle Nummer: 6410
Welcher von den genannten Gegenständen gehört zur Pflichtausstattung jedes PkWs?

Beschreibung
§ 11 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. Nr. 32, Pos. 262, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Rückstrahlendes Warndreieck.
Gemäß den polnischen Vorschriften gehören ein Feuerlöscher und ein Warndreieck zur Pflichtausstattung jedes Pkw. Von den auf dem Bild sichtbaren Gegenständen ist nur das Warndreieck gesetzlich vorgeschrieben. Eine Warnweste und ein Wagenheber sind empfohlene, aber für einen Pkw nicht gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände.