2 PktBOffizielle Nummer: 6411

Welcher von den genannten Gegenständen gehört zur Pflichtausstattung jedes PkWs?

Welcher von den genannten Gegenständen gehört zur Pflichtausstattung jedes PkWs?

Beschreibung

§ 11 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. Nr. 32, Pos. 262, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Rückstrahlendes Warndreieck..

Gemäß der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen muss jeder in Polen zugelassene Pkw mit einem Feuerlöscher und einem Warndreieck ausgestattet sein. Das auf dem Bild sichtbare Warndreieck dient dazu, den Stillstand des Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines Unfalls zu signalisieren. Die übrigen Gegenstände, wie Ersatzglühlampen oder eine Freisprechanlage, sind nicht vorgeschrieben, können aber nützlich sein.