2 PktBOffizielle Nummer: 6412
Welcher von den genannten Gegenständen gehört zur Pflichtausstattung jedes PkWs?

Beschreibung
§ 11 Abs. 1 der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung (GBl. Nr. 32, Pos. 262, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Feuerlöscher.
Der einzige der auf dem Bild gezeigten Gegenstände, der zur Pflichtausstattung eines Pkw gehört, ist der Feuerlöscher. Gemäß der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausstattung muss jeder Pkw mit einem Feuerlöscher und einem Warndreieck ausgestattet sein. Die anderen Gegenstände, d. h. ein GPS-Navigationsgerät und ein Nothammer, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben.